KOMMUNALBERATUNG

Ein Nachhaltigkeitsbericht, speziell für die Kommune selbst

Viele Kommunen haben zu Recht das Bedürfnis, über die eigenen Aktivitäten in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu berichten. Diese Kommunen wollen dies obwohl oder gerade weil sie hierzu gesetzlich nicht verpflichtet sind, denn sie tun hier bereits jetzt viel Gutes und wollen hierüber informieren.

Auch viele Bürger wollen über den Weg der eigenen Kommune in die Nachhaltigkeit von dieser informiert werden. Dies beruht auf persönlicher Neugier, auf dem Wunsch nach guter politischer Vertretung und guter Gestaltung und natürlich auch auf der zu erwartenden persönlichen Betroffenheit durch die kommunalen Energiekonzepte.

Ein kommunaler Nachhaltigkeitsbericht kann sehr interessant gestaltet werden. Er kann auch aufklären, in welchen Bereichen eine Kommune überall tätig ist. Schließlich kann er, wenn man ihn beispielsweise alle drei Jahre aktualisiert, die Entwicklung und die Fortschritte der Kommune in der Nachhaltigkeit transparent machen.

Am Anfang steht ein kleiner Berg an Aufwand. Wir untertunneln diesen für Sie und erstellen mit Ihnen Ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht.

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KOMMUNALE STEUERBERATUNG

SWS.pro® - Digitales Tax Compliance Management System (TCMS) für die öffentliche Hand

Die Einführung eines TCMS gibt Ihnen die erforderliche Sicherheit in steuerlichen Angelegenheiten, um Haftungsrisiken für Verantwortungsträger*innen in kommunalen Gebietskörperschaften zu minimieren.

Entwickelt in Kooperation mit der CaseWare Germany GmbH (vormals Audicon GmbH), dem Spezialisten für Prüfungssoftware, und der Schüllermann Unternehmensgruppe, dem Spezialisten für Kommunen und kommunale Unternehmen, unterstützt Sie „SWS.pro®“ von Beginn an beim Aufbau Ihres digitalen Tax Compliance Management Systems. Bereits mehr als 240 Kommunen und kommunale Unternehmen vertrauen auf SWS.pro®.

Nehmen Sie gerne an einem unserer kostenfreien Info-Webinare zu "SWS.pro® - Digitales TCMS für die öffentliche Hand" teil - das nächste Mal am Donnerstag, 5. Dezember 2024 von 15.00 bis 16.00 Uhr.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet zukünftig eine Vielzahl von Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes. Den Überblick über die hiermit verbundenen, vielfältigen Anforderungen und die damit zusammenhängenden Begrifflichkeiten wie ESG, NFRD, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie CSRD zu behalten, stellt für viele Entscheider eine große Herausforderung neben dem immer komplexer werdenden Tagesgeschäft dar.

SCHÜLLERMANN unterstützt Sie gerne bei der Erarbeitung und Umsetzung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes und den damit verbundenen Aufgaben.




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RECHTSBERATUNG

Innovative städtebauliche Entwicklung für kommende Generationen in Heidenrod mit klimaschützendem kalten Nahwärmenetz

Innovative, wirtschaftliche und nachhaltige städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen können einen spürbaren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten und Kommunen gleichzeitig attraktiv für neue Bewohner machen.

SCHÜLLERMANN hat die im Rheingau-Taunus-Kreis gelegene Gemeinde Heidenrod bei der städtebaulichen Entwicklung des Baugebiets „Kemel-Süd“ rechtlich begleitet und die Erschließung des neuen Wohnquartiers – einschließlich nachhaltiger Wärmeversorgung durch ein „kaltes Nahwärmenetz“ – maßgeblich mitgestalten können.

Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Konzeptionierung und Umsetzung zukunftsfähiger städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen.

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IT-Sicherheit

Handlungsbedarf bezüglich Hinweisgeberschutzgesetz

Am 16.12.2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen, welches Whistleblowern schützen soll. Je nach Größe müssen privatrechtliche Unternehmen sowie juristische Person des öffentlichen Rechts (Gemeine, Städte, Kreise, Verbände und andere) nun bis voraussichtlich April bzw. Dezember 2023 eine interne Meldestelle für derartige Hinweise einrichten.

Werden die im Hinweisgeberschutzgesetz genannten Pflichten – wie das Vorhalten und Betreiben von Meldestellen – nicht befolgt, drohen arbeitsrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen, Schadensersatz und Bußgelder.

Die SDS Schüllermann Dataservice GmbH verfügt über ein Portal, welches Ihnen eine rechtskonforme Meldestelle nach nur wenigen Minuten Einrichtung zur Verfügung stellt und Ihnen so Gesetzeskonformität ermöglicht.


Persönliche
Beratung

IT-Sicherheit

Datenschutzkonforme Einrichtung und Gestaltung von Websites

Um eine Homepage graphisch attraktiv zu gestalten, werden häufig besondere Symbole und Schriftarten benötigt, welche per Google Fonts in die Homepage eingebunden werden können. Geschieht das direkt von Google Servern, stellt dies einen DSGVO-Verstoß dar, aufgrund dessen zurzeit eine Abmahnwelle im Gange ist. Die Abgemahnten sollen für den Verstoß zwischen etwa 100 und 500 Euro bezahlen, weil sie Google Fonts eingebettet und nicht lokal gespeichert haben. Zusätzlich werden Anwaltskosten geltend gemacht.

Das Landgericht München I (Az.: 3 O 17493/20) hat am 20.01.2022 entschieden, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts auf einer Website ohne Einwilligung des Nutzers deren Persönlichkeitsrecht verletzt. Die vom Gericht aufgestellten Grundsätze gelten jedoch für alle aus den USA stammenden Webdienste, die dynamisch auf einer Website eingebunden werden.

Gerne bietet Ihnen die SDS Schüllermann Dataservice GmbH eine Überprüfung Ihrer Website auf derartige externe Inhalte an. Sollten Sie bereits von einer Abmahnung betroffen sein, stehen Ihnen die Rechtsanwälte/innen der SRS Schüllermann und Partner mbB gerne zur Verfügung.

Persönliche
Beratung

RECHTSBERATUNG

Gründung & Beratung von Erschließungsgesellschaften

Wenn ein Baugebiet von einer Kommune erschlossen werden soll, sind sehr viele Fragen zu unterschiedlichen Fachgebieten zu beantworten. Selten können die Rathäuser mit ihrem bestehenden Personalbestand Projekte in dieser Größenordnung allein umsetzen.

Durch die Gründung einer Erschließungsgesellschaft können leistungsfähige Tiefbauunternehmen oder Energieversorgungsunternehmen als Gesellschafter an Planung, Umsetzung und Betrieb der Anlagen beteiligt werden.

Für die kompetente Umsetzung aller juristischen Fragestellungen – Gründung der GmbH, Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Ausschreibung der potenziellen Partner und steuerliche Optimierung, sorgt SCHÜLLERMANN mit seinen Rechtsanwälten und Steuerberatern.

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KOMMUNALE STEUERBERATUNG

Umsatzbesteuerung von Kurortgemeinden

Die Umsatzbesteuerung vieler Kurortgemeinden löst aktuell eine heftige Debatte aus. Die Finanzrechtsprechung aus der jungen Vergangenheit tendiert unter Einbeziehung der Neuregelung des § 2b UStG dazu, die Unternehmereigenschaft von kommunalen Kureinrichtungen in Frage zu stellen und äußert Zweifel hinsichtlich des Vorsteuerabzugs.

Mit den daraus erwachsenen umsatzsteuerlichen Konsequenzen, wie z. B. der möglichen Aberkennung der Unternehmereigenschaften und der Versagung des Vorsteuerabzugs, werden gegenwärtig viele gemeindliche Kureinrichtungen konfrontiert.

Um die negativen Auswirkungen dieser Finanzrechtsprechung zu vermeiden, zeigen wir Ihnen konstruktive Gestaltungsalternativen und erörtern mit Ihnen notwendige Abwehrstrategien.

Persönliche
Beratung

RECHTSBERATUNG / BEAMTE

Dienstpostenbewertung durch lizenzierte Fachberater/innen KGSt®

Bei der Bewertung von Beamtenstellen findet deutschlandweit vorrangig das analytische Bewertungsmodell der KGSt® Anwendung. Dieses Modell bietet folgende Vorteile:
- Anerkanntes, transparentes Bewertungsmodell,
- Garantie der einheitlichen Bewertung,
- Schaffung von hoher Akzeptanz,
- sachgerechte Bewertungen durch geprüfte und lizenzierte Berater.

SCHÜLLERMANN verfügt über lizenzierte Fachberater/innen in der Anwendung der Methodik des KGSt®-Gutachtens „Stellenplan – Stellenbewertung“, die aus diesem Grunde nach dem markenrechtlich geschützten Gutachten Ihre Dienstposten bewerten.

Persönliche
Beratung

RECHTSBERATUNG / DATENSCHUTZ

Digitale Bekanntgabe von Gebührenbescheiden / Elektronischer Gebührenbescheid

Umfragen ergeben, dass sich die Bevölkerung verstärkt eine Digitalisierung wünscht. Öffentliche Einrichtungen, wie z. B. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, können bei Vorliegen der Voraussetzungen den Bürgern:innen Gebührenbescheide mittlerweile durch „Bereitstellung zum Datenabruf“ bekanntgeben.

Bestehen keine speziellen landesrechtlichen Normen, können ggf. die bundesrechtlichen Verfahrensvorschriften der §§ 87a, 122 Abs. 2a, 122a und 157 Abgabenordnung als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Auch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) enthält entsprechende Vorschriften.

SCHÜLLERMANN bietet Ihnen die umfassende Beratung und Unterstützung bei der Planung, Umstellung und Durchführung der digitalen Bekanntgabe von Gebührenbescheiden sowie bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

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KOMMUNALE STEUERBERATUNG

Verbindliche Auskunft am Beispiel der Interkommunalen Zusammenarbeit

Die Kommunen müssen sich auf Grund des neuen § 2b UStG derzeit die Frage stellen, welche ihrer Umsätze künftig gemäß der neuen Rechtslage umsatzsteuerpflichtig werden. Diese Frage betrifft insbesondere die in der Praxis häufig anzutreffenden wechselseitigen Leistungsbeziehungen zwischen den Kommunen im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ).

Minimieren Sie Ihre steuerlichen Risiken durch das Instrument der "Verbindlichen Auskunft". SCHÜLLERMANN konnte hiermit bereits mehrfach positive Ergebnisse für seine Mandanten erzielen. Wir können Ihnen daher nur empfehlen diese Möglichkeit zur Vorbereitung auf die neue Rechtslage zu nutzen.

Persönlich
Beratung

KOMMUNALBERATUNG

Digitalisierung - nicht nur ein IT-Projekt

Die Verwaltungen durchlaufen eine Wandlung hin zu einem öffentlichen Dienstleister - so sieht es der Gesetzgeber vor, der mit e-Government, BSI, OZG und DSGVO, um nur einige der neuen Gesetze zu nennen, für die öffentlichen Verwaltungen vielfältige Änderungen bestimmt.

Wir möchten, dass die Digitalisierung für Sie eine Chance bietet!

• Beseitigung organisatorischer Schwachstellen
• Lösung von Personalproblemen durch demographischen Wandel und Personalmangel
• Beachtung von Datenschutz

Persönliche
Beratung

KUNST UND KULTUR

Theater, Oper, Museen, Künstler und Förderer

"Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit" - Karl Valentin

SCHÜLLERMANN berät mit großem Erfolg Theater, Opern, Museen sowie deren Förderer und Zuschussgeber. - Was uns dabei auszeichnet?

Neben einer personellen Kontinuität der eingesetzten Prüfer und Berater, verstehen wir die Besonderheiten und Probleme eines öffentlichen und zuschussbedürftigen Kulturbetriebes sowie den besonderen gesellschaftspolitischen Auftrag, den diese Einrichtungen wahrnehmen.

Persönliche
Beratung

RECHTSBERATUNG

Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)

Die Vorteile einer ambulanten Versorgung in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) liegen auf der Hand. Hier können Ärzte ihren Patienten fachübergreifende Behandlungen unter einem Dach anbieten. Als Vertragsärzte oder Angestellte umgehen Mediziner hier zudem das wirtschaftliche Risiko, das die Gründung einer eigenen Praxis oftmals mit sich bringt. Bei der Gründung eines MVZ gilt es jedoch einiges zu beachten.

Ein juristischer und steuerrechtlicher Beistand ist daher sehr wichtig, um bei dem komplexen Verfahren den Überblick zu behalten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung beim gesamten Gründungsprozess.

Persönliche
Beratung

PERSONAL

Stellenbewertung TVöD-VKA

Stellenbeschreibungen und -bewertungen sind zeitintensiv, oft veraltet und Änderungen umständlich.

Eine rechtssichere und korrekte Eingruppierung erfordert vertiefte Kenntnisse der Tätigkeitsmerkmale und Grundsätze der Stellenbewertung.

SCHÜLLERMANN bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stellenbeschreibungen und -bewertungen kostengünstig, rechtssicher und mittels „Kasaia®“ datenbankgestützt zu erstellen.

Persönliche
Beratung

DATENSCHUTZ

Die neue Datenschutzgrundverordnung

Der externe Schüllermann Datenschutzbeauftragte

Ein Datenschutzbeauftragter muss Rechtsanwalt, Betriebswirt und IT-Spezialist in einer Person sein. Deshalb tun sich viele Kommunen und kleinere Betriebe mit der Bestellung schwer.

SCHÜLLERMANN bietet Ihnen die Möglichkeit durch den Einsatz von hochqualifizierten externen Datenschutzbeauftragten die Verwaltung zu entlasten.

Persönliche
Beratung

Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
Rechtsberatung
Kommunalberatung