IT-Sicherheit
Datenschutzkonforme Einrichtung und Gestaltung von Websites
Um eine Homepage graphisch attraktiv zu gestalten, werden häufig besondere Symbole und Schriftarten benötigt, welche per Google Fonts in die Homepage eingebunden werden können. Geschieht das direkt von Google Servern, stellt dies einen DSGVO-Verstoß dar, aufgrund dessen zurzeit eine Abmahnwelle im Gange ist. Die Abgemahnten sollen für den Verstoß zwischen etwa 100 und 500 Euro bezahlen, weil sie Google Fonts eingebettet und nicht lokal gespeichert haben. Zusätzlich werden Anwaltskosten geltend gemacht.
Das Landgericht München I (Az.: 3 O 17493/20) hat am 20.01.2022 entschieden, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts auf einer Website ohne Einwilligung des Nutzers deren Persönlichkeitsrecht verletzt. Die vom Gericht aufgestellten Grundsätze gelten jedoch für alle aus den USA stammenden Webdienste, die dynamisch auf einer Website eingebunden werden.
Gerne bietet Ihnen die SDS Schüllermann Dataservice GmbH eine Überprüfung Ihrer Website auf derartige externe Inhalte an. Sollten Sie bereits von einer Abmahnung betroffen sein, stehen Ihnen die Rechtsanwälte/innen der SRS Schüllermann und Partner mbB gerne zur Verfügung.
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